In verschiedenen Situationen hofft, oder wartet man auf Geld einer zweiten Partei. Zwei Beispiele dafür sind man kauft ein Handy über Kleinanzeigen oder ein anderes Portal und wird um das Geld betrogen.
Wenn man als Dienstleister einen Kunden bedient, aber er oder sie zahlt nicht wartet man auch auf Geld.
Im ersten Fall hilft die Deutsche Polizei. In fast allen Bundesländern kann eine Strafanzeige bequem online erstellt werden. Das ist die Auskunft von Gemini. Laut meinen Erfahrungen vor zwei bis fünf Jahren funktioniert das in Sachsen und NRW sehr gut, aber in Bayern wurde ich aufgefordert die Strafanzeige vor Ort zu stellen. Eine Option ist hier eine Strafanzeige über Sachsen, oder NRW vorausgesetzt der Fall hat etwas mit diesen Bundesländern zu tun.
Bei Kleinanzeigen ist die Polizei meistens erfolgreich. Das Geld wird vom Schuldigen dann überwiesen.
Als Anlage gebe ich meistens ein PDF mit dem Email Schriftverkehr und ein PDF der Anzeige (bitte vorher machen!) an die Polizei online.
Während die sächsische Polizei per Email alle Dateien ohne Probleme verarbeiten kann, ist es für die Polizei NRW nicht möglich mehrere Dateien oder Datenmengen >1MB zu verarbeiten. Das basiert auf einer Stichprobe.
Meine Empfehlung ist, immer über das angebotene Portal gehen.
Falls das nciht klappt, kann über BA, das Meine Justizpostfach eine direkte Kommunikation mit der Polizei erfolgen.
Beim zweiten Fall ist es sinnvoll eine gerichtliche Mahnung online zu machen. Das Ausfüllen ist eigentlich intuitiv und wird auf vielen Portalen beschrieben.
Das kann auf von der Hausverwaltung gegen einen säumigen Eigentümer gemacht werden. Man wählt sonstiges und dort Hausverwaltung. Meine Empfehlung ist, dass man als Hausverwaltung einen Beschluss diskutiert, dass ab zwei Monaten an Verbindlichkeiten der Eigentümer für das ganze Jahr zahlen muss. Wenn das mit Mehrheit beschlossen wird, ist es nach einem Monat rechtsverbindlich.
Es empfiehlt sich die verschiedenen Positionen so genau wie möglich zu unterscheiden. Beispielsweise ist das Handy €50
Danach ist meine Empfehlung für jede Position Zinsen zu berechnen. Das kann man entweder mit dem Zinsrechner. Oder aber man kann es vom Gericht berechnen lassen. Die entsprechende Option sollte ausgewählt werden.
Wenn man alle Positionen mit Zinsen fertig eingegeben hat, dann kann man, ncoh weitere Kosten eingeben. Vom Gericht werden meistens Anfahrtskosten von €100 akzeptiert. Dagegen gab es mit €20 an Mahn-, oder Postkosten immer wieder Probleme.
Hier ist also weniger Geld, mehr Zeit.
Im Menü kann man an jede beliebige Postion zurückgehen, ohne es neu machen zu müssen.
